Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die kommerziellen Bedingungen für die Bereitstellung des SaaS-Dienstes „Klientix" durch die Web-Innovatix e.U.
- Vertragspartner ist die Web-Innovatix e.U., Kleiststraße 9, 4614 Marchtrenk, Österreich, FN 639377k (LG Wels), vertreten durch Denis Stupac (nachfolgend „Anbieter").
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG ist nicht vorgesehen und wird nicht angeboten.
- Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung von Klientix zwischen dem Anbieter und dem Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
- Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Anbieter stellt dem Kunden das Klientix CRM als webbasierte SaaS-Lösung zur Verwaltung von Kunden- und Kontaktdaten sowie optional zur Anbindung von Google-/Microsoft-Kalender- und -E-Mail-Diensten zur Verfügung. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Tarif und der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung. Eine Übereignung der Software erfolgt nicht. Der Kunde erhält ein zeitlich auf die Vertragsdauer beschränktes Nutzungsrecht.
§ 3 Vertragsschluss
- Die Darstellung der Tarife stellt kein bindendes Angebot dar. Der Kunde gibt durch Abschluss des Bestellvorgangs ein verbindliches Angebot ab.
- Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch den Anbieter (z. B. per E-Mail) oder mit der Freischaltung des Zugangs zustande.
- Mit dem Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass er den Vertrag in Ausübung seiner unternehmerischen Tätigkeit (§ 1 UGB) und nicht als Verbraucher schließt. Der Anbieter ist berechtigt, hierfür geeignete Nachweise (z. B. UID-Nummer, Firmenbuchnummer) zu verlangen.
§ 4 Leistungsumfang und Verfügbarkeit
- Der Anbieter stellt den Dienst nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik bereit und ist um eine hohe Verfügbarkeit bemüht.
- Sofern im Tarif kein ausdrückliches Service Level Agreement (SLA) vereinbart ist, wird eine bestimmte Verfügbarkeit nicht geschuldet. Ausgenommen von Verfügbarkeitszusagen sind Wartungsfenster, höhere Gewalt und Störungen bei Drittanbietern.
- Der Anbieter darf den Dienst weiterentwickeln und anpassen, soweit der vereinbarte Leistungszweck dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
- Die Abrechnung erfolgt monatlich/jährlich im Voraus. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe.
- Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verrechnen und den Zugang nach angemessener Mahnung zu sperren.
- Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt. Der Kunde stimmt dem elektronischen Rechnungsversand zu.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Abrechnung erfolgt im gewählten Abrechnungsintervall (z. B. monatlich oder jährlich) jeweils im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe.
- Der Kunde kann den Vertrag jederzeit – auch bis zum letzten Tag des laufenden Abrechnungszeitraums – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden. Die Kündigung sowie ein Wechsel des Tarifs erfolgen über die Lizenzeinstellungen in der Software oder über das vom Anbieter über Stripe bereitgestellte Self-Service-Portal oder in Textform.
- Die Kündigung wird zum Ende des bereits bezahlten Abrechnungszeitraums wirksam. Bis dahin bleibt der Zugang bestehen. Eine anteilige Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte erfolgt nicht, soweit gesetzlich zulässig.
- Es besteht keine Mindestvertragslaufzeit und keine automatische Verlängerung mit Bindungswirkung. Der Vertrag setzt sich fort, solange er nicht beendet wird und die fälligen Entgelte entrichtet werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen vor.
- Bleibt eine fällige Zahlung aus, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang nach angemessener Mahnung zu sperren und den Vertrag zu beenden.
§ 7 Kein Verbraucher-Rücktrittsrecht (B2B)
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Ein gesetzliches Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) besteht im unternehmerischen Geschäftsverkehr nicht. Ein freiwilliges Rücktritts- oder Testrecht besteht nur, soweit es ausdrücklich im Tarif oder in einer gesonderten Vereinbarung eingeräumt wird.
§ 8 Pflichten des Kunden
- Bereitstellung richtiger und vollständiger Vertrags- und Abrechnungsdaten.
- Geheimhaltung der Zugangsdaten und Sicherung gegen unbefugten Zugriff.
- Einhaltung der Nutzungsbedingungen und der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Datenschutzrechts.
- Sicherstellung einer Rechtsgrundlage für die im Dienst verarbeiteten personenbezogenen Daten Dritter.
§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO ab, der Bestandteil des Vertragsverhältnisses ist. Für die Verarbeitung der eigenen Kunden-/Vertragsdaten durch den Anbieter gilt die Datenschutzerklärung. Der Einsatz von Unterauftragsverarbeitern ist im AVV geregelt. Die aktuelle Version des AVV kann in der Software eingesehen werden.
§ 10 Gewährleistung
- Der Anbieter hält den Dienst während der gesamten Vertragsdauer in einem Zustand, der im Wesentlichen der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung entspricht. Unerhebliche Abweichungen, die die Nutzbarkeit nicht nennenswert beeinträchtigen, begründen keinen Mangel.
- Der Kunde hat erkennbare Mängel unverzüglich nach Auftreten bzw. Erkennbarkeit in Textform zu rügen (§ 377 UGB). Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, kann der Kunde aus dem betreffenden Mangel keine Gewährleistungsansprüche ableiten.
- Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge behebt der Anbieter den Mangel innerhalb angemessener Frist durch Nachbesserung (insbesondere durch Update, Fehlerkorrektur oder eine zumutbare Umgehungslösung). Die Nachbesserung ist der vorrangige Gewährleistungsbehelf.
- Wird ein wesentlicher, gemeldeter Mangel innerhalb einer angemessenen Frist auch nach wiederholtem Versuch nicht behoben, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsbehelfe zu. Bei der wiederkehrenden Leistung tritt an die Stelle der Wandlung die Entgeltminderung für den vom Mangel betroffenen Abrechnungszeitraum sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung.
- Eine bestimmte Verfügbarkeit (Uptime) wird nur geschuldet, soweit im Tarif ausdrücklich ein Service Level vereinbart ist. Im Übrigen gilt § 4. Wartungsfenster, höhere Gewalt und Störungen bei Drittanbietern stellen keinen Mangel dar.
§ 11 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (insbesondere Produkthaftungsgesetz) und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Für grobe Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist insgesamt auf das vom Kunden in den letzten zwölf Monaten gezahlte Entgelt je Schadensfall begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur, soweit der Kunde eine dem Stand der Technik entsprechende, regelmäßige Datensicherung vorgenommen hat. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
§ 12 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Ausfälle von Telekommunikations- oder Drittanbieterdiensten, behördliche Maßnahmen) befreien die betroffene Partei für deren Dauer von der Leistungspflicht. Dauert ein solches Ereignis länger als 14 Tage an, können beide Parteien außerordentlich kündigen.
§ 13 Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht unbefugt zu offenbaren oder zu verwenden. Die Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus fort, soweit kein gesetzlicher Offenlegungsgrund besteht.
§ 14 Änderungen der AGB
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, insbesondere bei geänderter Rechtslage oder Weiterentwicklung des Dienstes. Änderungen werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vorab in Textform mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb der Frist in Textform widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zum Wirksamkeitszeitpunkt der Änderung zu beenden.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Wels.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform.
Stand: Juni 2026 | Web-Innovatix e.U.